Finanzamt Salzburg

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Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.

Es gibt drei Typen von Finanzämtern:

  • Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
  • Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.

Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:

  • Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis:
    • Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
    • Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis

zuständig.

Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist

  • das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
  • ist das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.

Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.

Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die Aigner Straße Nr. 10.

Quellen

Weblinks


http://ufs.bmf.gv.at/Kontakt/AuenstelleSalzburg/_start.htm Unabhängiger Finanzsenat (UFS), Außenstelle Salzburg