Allgemeine Sonderschule Hallein

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Das Sonderpädagogische Zentrum Hallein ist eine Bezeichnung der Allgemeinen Sonderschule Hallein bzw. des diese beherbergenden Gebäudes.

[1]

Geschichte

Vorgeschichte

1928/29 wurde eine Hilfsklasse für geistig zurückgebliebene Kinder eingerichtet, 1939/40 aber wieder aufgelöst.

1951/52 wurde auf vielfachen Wunsch der Lehrkräfte in der Bäumelschule eine Hilfsklasse eingerichtet, welche von Volksschullehrer Herbert Meister geführt wurde.

Allgemeinen Sonderschule für Knaben und Mädchen

1960-1962 wurde die Allgemeinen Sonderschule für Knaben und Mädchen, angeschlossen an die Knabenvolksschule, geschaffen unter die Leitung von Sonderschuloberlehrer Karl Henzl gestellt.

Gotthard-Guggenmoos-Schule Hallein

1970/71 erhielt die Schule ein Gebäude in der Griesmeisterstraße 1, das am 17.Oktober 1970 unter Benennung als Gotthard-Guggenmoos-Schule Hallein feierlich eröffnet wird.

Am 22.Jänner 1986 wurde ein Erweiterungsbau eingeweiht.

Am 19. Februar 2004 erfolgte der Spatenstich zum Schulneubau.

Schulleiter

  • 1970–1978: OSR Karl Henzl
  • 1978-1983: OSR Herbert Meister
  • 1983–1999: SD Georg Streinik
  • 1999/2000: SOL Elisabeth Brunner
  • Seit 2000: SD Mag. Rita Ansperger

Baucharakteristik

Das Gebäude steht als hakenförmige Großform zwischen die unmittelbar angrenzenden Wohnhäusern. Der von einer Edelstahlhaut umfangenen Hakenform wurden eine gläserne Wand und Decke eingeschrieben, sodass eine großräumig zentrale, über drei Geschosse offene und verglaste Halle entstehen konnte.

Die Nutzfläche beträgt 2.209 m². Außer den 11 Klassenräumen bestehen auch die erwähnte große Pausenhalle, eine Kleinturnhalle, Gruppen- sowie für die Betreuung schwerstbehinderter Kinder speziell eingerichtete Therapieräume.

Die Gesamtbaukosten des von der Salzburg Wohnbau durchgeführten Projekts beliefen sich auf 4,5 Millionen Euro.

Quellen, Einzelnachweise

  1. Nach § 27a des Schulunterrichtsgesetzes sind Sonderpädagogische Zentren Sonderschulen, die als solche vom Landesschulrat festgelegt sind und damit die Aufgabe erhalten, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, daß Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Sie haben auch Lehrer zu betreuen, die im Regelschulwesen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden.

Weblink

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