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==== Brief vom 26. November 1832 von Johann Anton Castelli an die Familie Kobler ====
 
==== Brief vom 26. November 1832 von Johann Anton Castelli an die Familie Kobler ====
Brief ohne Umschlag von Johann Anton Castelli<ref>Johann Anton / Giovanni Antonio Castelli (* 1766 in Brescia, Lombardei; † nach 1832) ist der Vater von Franz / Francesco Filastro Castelli (* 17. Juli 1796 in Brescia; † 20. April 1832 in Brescia), dem "Verlobten" von [[Franziska Kobler]] und Vater der [[Zäzilia Amalia Kobler]]. Vgl. die Briefe seit dem Brief vom 31. Dezember 1820 und dem Brief ohne Datum [1827]; vgl. auch den italienischen Brief vom Februar 1833.</ref>, ein Bogen, geschöpftes Papier; / = Seitenwechsel; // = Absatz; [Ergänzung]:<br />
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Brief ohne Umschlag von Johann Anton Castelli<ref>Johann Anton / Giovanni Antonio Castelli (* 1766 in Brescia, Lombardei; † nach 1832) ist der Vater von Franz / Francesco Filastro Castelli (* 17. Juli 1796 in Brescia; † 20. April 1832 in Brescia), dem "Verlobten" von [[Franziska Kobler]] und Vater der [[Zäzilia Amalia Kobler]]. Vgl. die Briefe seit dem Brief vom 31. Dezember 1820 und dem Brief ohne Datum [1827]; vgl. auch den lückenhaften italienischen Brief vom Februar 1833. Das Schreiben mit der Nr. 1 ist offensichtlich eine Übersetzung des voranstehenden italienischen Briefes vom gleichen Datum, vielleicht ein Teil von Salzburger Akten nach dem Tod von Francesco Castelli.</ref>, ein Bogen, geschöpftes Papier; / = Seitenwechsel; // = Absatz; [Ergänzung]:<br />
 
''No 1. // Brescia de[n] 26 Novbr 1832 // P. T. // Obgleich vom lebhaftesten Schmerz durchdrungen beeile ich mich Ihren zärtlichen und rührenden Brief vom 14 d. zu beantworten. – Ihr Schmerz und Ihre mir gestandenen Gefühle ließen mich von neuem bittere Thränen vergießen über den Verlust meines geliebten Sohnes, dem einzigen Gegenstand aller meiner Hoffnungen, und ich gestehe es Ihnen, daß es keinen unglücklicheren Vater giebt wie ich es gegenwärtig bin. – In meinem vorgerückten Alter von 66 Jahren, war Franz meine einzige Stütze und Trost, er als der besterzogene Sohn wurde in den Stand gesetzt, die zu seiner Erziehung und für die eines andern Bruders und nun verheuratheten Schwester gemachten schweren Aufopferungen wieder vergelten zu können. Ein verhängnißvolles und unersetzliches Unglück, brach im Frühling / seines Lebens und seines Glückes seine kostbaren Tage ab, und warf seinen unglücklichen Vater in tiefe Verwirrung und Schmerz, und da ich leben muß bin ich gezwungen Tag und Nacht zu arbeiten um mich zu erhalten. – Man hat noch nicht erfahren können welches Vermögen er zurückgelaßen habe, da sein Ganzes /: weil er ohne Testament gestorben :/ wie es Vorschrift ist, vom Gericht in Verwahrung genommen und bis jetzt keine Entschließung in dieser Beziehung gekommen ist. – Von allem dem waren von dem Seinigen zurückgelaßen, muß man zwey Theilungen machen, eine gehört mir, und der andere den zwei obengenannten und von mir getrennten Kindern. –''
 
''No 1. // Brescia de[n] 26 Novbr 1832 // P. T. // Obgleich vom lebhaftesten Schmerz durchdrungen beeile ich mich Ihren zärtlichen und rührenden Brief vom 14 d. zu beantworten. – Ihr Schmerz und Ihre mir gestandenen Gefühle ließen mich von neuem bittere Thränen vergießen über den Verlust meines geliebten Sohnes, dem einzigen Gegenstand aller meiner Hoffnungen, und ich gestehe es Ihnen, daß es keinen unglücklicheren Vater giebt wie ich es gegenwärtig bin. – In meinem vorgerückten Alter von 66 Jahren, war Franz meine einzige Stütze und Trost, er als der besterzogene Sohn wurde in den Stand gesetzt, die zu seiner Erziehung und für die eines andern Bruders und nun verheuratheten Schwester gemachten schweren Aufopferungen wieder vergelten zu können. Ein verhängnißvolles und unersetzliches Unglück, brach im Frühling / seines Lebens und seines Glückes seine kostbaren Tage ab, und warf seinen unglücklichen Vater in tiefe Verwirrung und Schmerz, und da ich leben muß bin ich gezwungen Tag und Nacht zu arbeiten um mich zu erhalten. – Man hat noch nicht erfahren können welches Vermögen er zurückgelaßen habe, da sein Ganzes /: weil er ohne Testament gestorben :/ wie es Vorschrift ist, vom Gericht in Verwahrung genommen und bis jetzt keine Entschließung in dieser Beziehung gekommen ist. – Von allem dem waren von dem Seinigen zurückgelaßen, muß man zwey Theilungen machen, eine gehört mir, und der andere den zwei obengenannten und von mir getrennten Kindern. –''