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Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.
 
Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.
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== Zulassung ''KFG §§ 37, 43'' ==
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== Zulassung : ''KFG §§ 37, 43'' ==
    
Für die Zulassung (Anmeldung) von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen:  
 
Für die Zulassung (Anmeldung) von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen:  
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In den vorzulegenden Typenschein (Typenscheinformulare, Fahrzeugdatenblätter) wird die Abmeldung und das Datum eingetragen.  
 
In den vorzulegenden Typenschein (Typenscheinformulare, Fahrzeugdatenblätter) wird die Abmeldung und das Datum eingetragen.  
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Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind bei Behörden nicht mehr mit Stempelmarken sondern in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) zu entrichten.  
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Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind bei Behörden nicht mehr mit Stempelmarken sondern in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) zu entrichten.
 
      
== Zusatzbeleuchtung ''KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff'' ==
 
== Zusatzbeleuchtung ''KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff'' ==
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