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Kategorie:Verkehr
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Version vom 27. April 2007, 21:49 Uhr
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21:49, 27. Apr. 2007
→Sitz ''KFG § 26 (4), (5), (6)''
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EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
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== Sitz ''KFG § 26 (4), (5), (6)'' ==
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== Sitz
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''KFG § 26 (4), (5), (6)'' ==
Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein.
Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein.
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Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen.
Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen.
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Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
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Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
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== Sturzhelmgebrauch ''KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e;'' ==
== Sturzhelmgebrauch ''KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e;'' ==
Motorradrecht
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