Pfleggericht

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Die Salzburger Erzbischöfe schufen ab dem 13. Jahrhundert zur besseren Verwaltung die Land- und Pflegegerichte.

Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im Erzstift, auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines Land- oder Pflegegerichts, manchmal auch eines erzbischöflichen Urbaramtes. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem Pfleger, dem leitenden Beamten.

Quellen