Flachgautakt
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Begriffsklärung
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Flachgautakt bezeichnet Verkehrsverbünde, die im Flachgau den öffentlichen Verkehr verbessern sollen, und zugleich die Gemeindeverbände, die auf Seiten der teilnehmenden Gemeinden Träger dieser Verkehrsverbünde sind:
- Flachgautakt I (auch: Flachgautakt 1)
- Flachgautakt II (auch: Flachgautakt 2)
- Flachgautakt III (auch: Flachgautakt 3)
Weblink
- Wikipedia-Eintrag Verkehrsverbund