Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist ein als Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Sie besteht aus drei vom Nationalrat gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
Salzburgbezug
Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig manchen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das Land Salzburg, Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder Tirol und Vorarlberg).
Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.
Zu den drei ersten Volksanwälten (1977 bis 1983) gehörte der Salzburger Rechtsanwalt und angesehene FPÖ-Politiker Dr. Gustav Zeillinger.
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Volksanwaltschaft, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.