Diskussion:Zirbe
57 verschiedene Naturschutz-NGO mit Rechten als Beteiligte??
Es wurde angeblich in den Raum gestellt, dass 57 Naturschutz-Organisationen Parteienrechte (richtiger ist Rechte als Beteiligte) bei Verfahren zur Fällung von Zirbenbeständen beantragen könnten, etwa Vier Pfoten Burgenland. Dazu sei klargestellt, dass solche Beteiligtenrechte erst nach einer konkreten behördlichen Beantragung für ein solches Recht im jeweiligen Bundesland gültig werden. Vier Pfoten Burgenland kann für Salzburg nicht schlüssig Beteiligtenrechte beantragen, das kann nur Vier Pfoten Salzburg, oder aber Vier Pfoten Burgenland lässt sich als österreichweit tätige NGO eintragen, wobei dann die anderen Teilorganisationen der Vier Pfoten in den Bundesländern folgerichtig zu verzichten hätten. Das sind doch Sandkastenspiele. Meines Wissens bestehen derzeit etwa ein halbes Duzend solcher Beteiligtenrechten für NGOs im Land Salzburg, vielleicht auch etwas weniger, in den anderen Bundesländern ist von ähnlichen Zahlen auszugehen. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 18:49, 7. Jan. 2022 (CET)
- Lieber Reinhard, die Ergänzung des Artikels basierte auf einem Artikel der Salzburger Nachrichten. Diese hätte man einfach einmal so stehen lassen und allfällige Ergänzungen, die diesen Inhalt widerlegen könnten, mit entsprechenden Quellen versehen sollen. Es kann ja sein, dass nicht alle möglichen Vereinen Einsprüche erheben. Aber wenn es eine gesetzliche Grundlage dazu gäbe, ist diese nun eben einmal zu erwähnen. Und genau das will wohl dieses Beispiel plakativ darstellen.
- Ich bitte dich also, wenn du Ergänzungen hast, diese mit Quellen zu belegen. Z. B. fehlt bei dem geschichtlichen Absatz eine Quellenangabe meint freundlich Peter --Peter Krackowizer (Diskussion) 10:19, 8. Jan. 2022 (CET)
- Lieber Peter! Leider ist der Beitrag in den SN eher einseitig. Es ist das Recht der Medien, einseitig zu sein. Salzburgwiki will dagegen doch ein objektives Bild. Einen solchen Artikel einfach stehen zu lassen, ist sachlich nicht haltbar. Hier geht es ja nicht um eine Widerlegung, sondern um eine sachliche ausgewogene Ergänzung. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage für ein Parteienrecht von 57 NGOs im Land Salzburg, weil im Land Salzburg keine 57 anerkannte Naturschutzorganisationen tätig sind.
- Als anerkannter Naturschutzsachverständiger kann ich ohne aufwändige Belegsarbeit sehr wohl einen naturschutzsachlichen Befund erstellen. Hier besitze ich (auch durch meine Dissertation) mehr Fachwissen, als etwa die Redakteurin oder der Redakteur der SN. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 10:29, 8. Jan. 2022 (CET)
- Ich habe ja geschrieben, dass man Artikel ergänzen oder durch einen Absatz richtigstellen kann. Ich sehe es aus dem Blickwinkel allgemein gültigen Salzburgwiki-Standards: Keine wesentlichen Änderungen ohne Belege und wenn aus Quellen zitiert-zusammengefasst wird, diese Beiträge auch so stehen lassen; schon allein deswegen, weil ja sonst Leser verwirrt wären: Sie lesen den SN-Artikel und finden ihn ganz anders wiedergegeben im Salzburgwiki. Es ist ja auch sehr gut, dass du dein Fachwissen einbringst, aber trotzdem sollten - wenn quellenmäßig belegt - immer beide oder mehrere Darlegungen Platz finden. In diesem Zusammenhang denke ich immer: Was ist richtig und was ist falsch? Was ist die Wahrheit?
- Anerkannter Naturschutzsachverständiger: Gerne werde ich deinen Artikel im Salzburgwiki dahingehend erweitern. Damit ist dann für jeden Leser alles klar dargelegt meint Peter --Peter Krackowizer (Diskussion) 11:22, 8. Jan. 2022 (CET)