Österreichische Tierärztekammer, Außenstelle Salzburg
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Nach den Tierärztekammergesetzen von 1949 und von 1975 gab es eine Bundeskammer und neun Landeskammern der Tierärzte. Dementsprechend existierte von 1949 bis 2002 eine Landeskammer der Tierärzte Salzburgs.
Im Jahr 2002 wurde diese Organistion dahingehend geändert, dass es jetzt nur mehr eine bundesweite Tierärztekammer mit Außenstellen in den Ländern gibt. Die Außenstellen unterscheiden sich von den vormaligen Landeskammern vor allem dadurch, dass ihnen die Rechtspersönlichkeit und ein gesetzlich festgelegter Wirkungsbereich fehlen. Ihre Aufgaben werden vielmehr in der Geschäftsordung festgelegt, die von der Hauptversammlung der Österreichischen Tierärztekammer beschlossen wird. Die Außenstellen werden von gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten repräsentiert, die wiederum zusammen die Hauptversammlung bilden.
Quellen
- Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 156/1949
- Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 16/1975
- Novelle BGBl. Nr. 95/2002
- Tierärztekammergesetz in der geltenden Fassung
Weblink
- Wikipedia-Artikel „Österreichische Tierärztekammer“