Gedenkstein

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 27. Februar 2020, 11:28 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gedenksteine sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.

Gedenksteine in Salzburg

Quelle