Gedenkstein
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Gedenksteine sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.
Gedenksteine in Salzburg
- Gedenkstein am Bürglstein für Maria Theresia von Neapel-Sizilien
- Gedenkstein Barhamer
- Gedenkstein bei der Jubiläums-Eiche im Volksgarten
- Gedenkstein beim Feuerwehrhaus in Bad Vigaun
Quelle
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Denkmal (Gedenken)"