Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist.

Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen