Krankenanstalt
Ein Krankenhaus (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit einer Krankenanstalt im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten [1], sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz [2].
Aufgaben einer Krankenanstalt
Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die
- zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung,
- zur Vornahme operativer Eingriffe,
- zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
- zur Entbindung,
- für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
- zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation
bestimmt sind.
Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden [3].
Arten von Krankenanstalten
Es gibt öffentliche und private Krankenanstalten im Bundesland Salzburg.
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach der Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat-rechtlich sein kann.
Krankenanstalten in Salzburg
Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung,
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg [4].
Öffentliche Krankenanstalten
Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser
- Landeskrankenhaus Salzburg - Universitätsklinikum der PMU; aö
- Christian-Doppler-Klinik Salzburg - Universitätsklinikum der PMU; aö
- Landesklinik St. Veit; aö
- Krankenhaus Tamsweg des Landes Salzburg, aö
- Krankenhaus Mittersill des Landes Salzburg, aö; demnächst unter Tauernkliniken
Das Land Salzburg trägt auch die Betriebsabgänge jener öffentlichen Krankenhäuser, die nicht unter dem Dach der Salzburger Landeskliniken (SALK) organisiert sind. 2009 musste das Land knapp 13 Millionen Euro zu den Betriebsabgängen der öffentlichen Krankenhäuser zuschießen (in Klammer die Zuschüsse 2009).
- Krankenhaus Hallein (803.000 Euro)
- Krankenhaus Zell am See (227.000 Euro)
- Krankenhaus Mittersill (1,5 Mill. Euro)
- Krankenhaus Tamsweg (1,2 Mill. Euro)
- Krankenhaus Schwarzach der Vinzenz-Gruppe (4,8 Mill. Euro)
- Krankenhaus Oberndorf (544.000 Euro)
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder (3,8 Mill. Euro)
Das Unfallkrankenhaus Salzburg (UKH) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Stadt Salzburg ist eine Sonderkrankenanstalt mit einem besonderen Versorgungsangebot, das auf dem Gebiet der Unfallchirurgie zusätzlich zu den aö. Krankenanstalten bereitgestellt und zur Gänze aus Mitteln der Unfallversicherung finanziert wird.
Kategorien von Krankenanstalten
Je nach Versorgungsauftrag werden Krankenanstalten eingeteilt in
- Standard-Krankenanstalt
- Schwerpunkt-Krankenanstalt
- Zentral-Krankenanstalt
- Universitäts-Klinkum
Eine Verzeichnis aller aö. Krankenanstalten in Salzburg, ihrer inneren Strukturen und Ausstattungsmerkmale enthält der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan [5].
Quellen
- Mag. Thomas Schmiedbauer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
- SAGES Verzeichnis aö. Krankenanstalten
- "Salzburger Nachrichten", 7. Februar 2011
Fußnoten
- ↑ Rechtsinformationssystem/Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten - KAKuG
- ↑ Rechtsinformationssystem/Salzburger Krankenanstaltengesetz - S.KAG
- ↑ vgl. § 1 Rechtsinformationssystem/KAKuG
- ↑ Land Salzburg/Krankenanstalten
- ↑ Rechtsinformationssystem/Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan -S.KAP