Salzburger Hofrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Schon während des [[Mittelalter]]s umgab ein „Rat" als ''Consilium'' geistlicher und weltlicher Würdenträger den [[Erzbischof]]. Daraus entwickelte sich im [[16. Jahrhundert]] der Hofrat und der [[Hofkammerrat]]. | Schon während des [[Mittelalter]]s umgab ein „Rat" als ''Consilium'' geistlicher und weltlicher Würdenträger den [[Erzbischof]]. Daraus entwickelte sich im [[16. Jahrhundert]] der Hofrat und der [[Salzburger Hofkammer|Hofkammerrat]]. | ||
Seine Aufgaben umfassten im politischen Bereich die Wahrung der landesfürstlichen Rechte, besonders in Bezug auf Jurisdiktion und Landesgrenzen. Seine umfangreiche Registratur wurde 1803/08 in politische und jurisdiktionelle Betreffe geteilt. Erstere haben sich größtenteils erhalten, letztere wurden dem [[Hofgericht]] übergeben und 1851 weitestgehend skartiert (Rest: Hofrat-Criminalia). | Seine Aufgaben umfassten im politischen Bereich die Wahrung der landesfürstlichen Rechte, besonders in Bezug auf Jurisdiktion und Landesgrenzen. Seine umfangreiche Registratur wurde 1803/08 in politische und jurisdiktionelle Betreffe geteilt. Erstere haben sich größtenteils erhalten, letztere wurden dem [[Hofgericht]] übergeben und 1851 weitestgehend skartiert (Rest: Hofrat-Criminalia). | ||