Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br /> | Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br /> | ||
Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d.h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist. | Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d. h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist. | ||
Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landesverwaltung]] und ein Teil der [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']]. | Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landesverwaltung]] und ein Teil der [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']]. | ||