Entnazifizierung (Saalfelden): Unterschied zwischen den Versionen
K Kategorie(n) korrigiert |
|||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Terrorregime war die Überwindung des [[Nationalsozialismus]] eine der Hauptaufgaben nach Kriegsende. Bereits in der Regierungserklärung vom [[27. April]] [[1945]] wurde eine strenge Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen angekündigt. Im erlassenen Verfassungsgesetz vom [[8. Mai]] [[1945]] über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) wurden alle Parteigliederungen verboten, eine Registrierung der Nationalsozialisten verfügt, Strafbestimmungen gegen „Illegale“ und „schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen. | Nach dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Terrorregime war die Überwindung des [[Nationalsozialismus]] eine der Hauptaufgaben nach Kriegsende. Bereits in der Regierungserklärung vom [[27. April]] [[1945]] wurde eine strenge Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen angekündigt. Im erlassenen Verfassungsgesetz vom [[8. Mai]] [[1945]] über das Verbot der [[NSDAP]] (Verbotsgesetz) wurden alle Parteigliederungen verboten, eine Registrierung der [[Nationalsozialisten]] verfügt, Strafbestimmungen gegen „Illegale“ und „schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer erlassen sowie Volksgerichte zur Aburteilung der NS-Verbrecher geschaffen. | ||
[[1946]] beschloss der Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Wesentlich war in diesem Zusammenhang die Novellierung des Verbotsgesetzes: Eine Änderung betraf dabei die Abgrenzung des Personenkreises, für die das Gesetz seine Anwendung finden sollte: Anstelle formaler Gesichtspunkte (beispielsweise das Datum des Eintritts in die NSDAP) wurde nun das Ausmaß der Aktivität in der Partei (NSDAP) in den Vordergrund gerückt. Die registrierungspflichtigen Personen wurden nunmehr in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete eingeteilt. | [[1946]] beschloss der Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Wesentlich war in diesem Zusammenhang die Novellierung des Verbotsgesetzes: Eine Änderung betraf dabei die Abgrenzung des Personenkreises, für die das Gesetz seine Anwendung finden sollte: Anstelle formaler Gesichtspunkte (beispielsweise das Datum des Eintritts in die NSDAP) wurde nun das Ausmaß der Aktivität in der Partei (NSDAP) in den Vordergrund gerückt. Die registrierungspflichtigen Personen wurden nunmehr in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete eingeteilt. | ||
Trotz dieser Maßnahmen war die Entnazifizierung zum Scheitern verurteilt: „''Denn das nationalsozialistische Regime hinterließ neben zahllosen Toten, materiellen Kriegsschäden und einer katastrophalen ökonomischen Lage vor allem auch eine ideologisch fragmentierte Bevölkerung.''“ <ref>siehe Brigitte Bailer in ihrem Referat „Der ‚antifaschistische Geist’ der Nachkriegszeit“, 1999</ref>. | Trotz dieser Maßnahmen war die Entnazifizierung zum Scheitern verurteilt: „''Denn das nationalsozialistische Regime hinterließ neben zahllosen Toten, materiellen Kriegsschäden und einer katastrophalen ökonomischen Lage vor allem auch eine ideologisch fragmentierte Bevölkerung.''“ <ref>siehe Brigitte Bailer in ihrem Referat „Der ‚antifaschistische Geist’ der Nachkriegszeit“, 1999</ref>. | ||
[[Bild:Raimund_Rohrmoser.jpg|thumb|[[Bürgermeister der Stadt Saalfelden am Steinernen Meer|Bürgermeister]] [[Raimund Rohrmoser]] ( | [[Bild:Raimund_Rohrmoser.jpg|thumb|[[Bürgermeister der Stadt Saalfelden am Steinernen Meer|Bürgermeister]] [[Raimund Rohrmoser]] (1945–1949)]] | ||
== Der Entnazifizierungsprozess in Saalfelden == | == Der Entnazifizierungsprozess in Saalfelden == | ||
| Zeile 61: | Zeile 61: | ||
[[Kategorie:Pinzgau]] | [[Kategorie:Pinzgau]] | ||
[[Kategorie: Saalfelden am Steinernen Meer]] | [[Kategorie:Saalfelden am Steinernen Meer]] | ||
[[Kategorie: Geschichte]] | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
[[Kategorie:Nachkriegszeit]] | |||