Hofmarschall: Unterschied zwischen den Versionen
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* um 1765: Ferdinand Graf von [[Seeau]], geheimer [[Hofrat|Rat]] | * um 1765: Ferdinand Graf von [[Seeau]], geheimer [[Hofrat|Rat]] | ||
== | == Obersthofmarschalle == | ||
Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. In Salzburg | Oberhofmarschall war der Titel des obersten Verwaltungsbeamten an großen Fürsten- oder Herzogshöfen, unter dem dann ein (sehr selten mehrere) Hofmarschalle arbeiteten. Solch große Fürstenhöfe gab es etwa am bayrischen Hof. | ||
In Salzburg ist der Begriff eines Obersthofmarstalles bekannt, der als Hofmarschall auch gerichtliche Aufgaben für die Hofangestellten besaß. | |||
* [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) einen hochfürstlichen Obersthofmarschall. | * [[Jakob Hannibal von Raitenau]] (Bruder des [[Fürsterzbischof]]s [[Wolf Dietrich von Raitenau]]) einen hochfürstlichen Obersthofmarschall. | ||