Zweitwohnsitzabgabe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2018, 13:35 Uhr
Die Zweitwohnsitzabgabe ist ein Abgabe auf Zweitwohnsitze, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten. Diese Abgabe ist zweckgewidmet für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische.
Weblinks
Quellen
- Salzburger Woche, Ausgabe Lungauer Nachrichten, 25. November 2010
- Salzburger Nachrichten, 25. November 2010