1750: Unterschied zwischen den Versionen
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; [[14. April]]: die [[Halleiner Schulschwestern]] werden vom Erzbischof verboten | |||
; [[10. September]]: Mit dem Urteil vom 10. September 1750 erkannte der Salzburger Hofrat die [[Maria Pauer|Pauerin]] aus [[Mühldorf am Inn]] für der Hexerei schuldig und verurteilte sie zur Strafe des Schwertes mit nachgehender Verbrennung der Leiche | ; [[10. September]]: Mit dem Urteil vom 10. September 1750 erkannte der Salzburger Hofrat die [[Maria Pauer|Pauerin]] aus [[Mühldorf am Inn]] für der Hexerei schuldig und verurteilte sie zur Strafe des Schwertes mit nachgehender Verbrennung der Leiche | ||