Finanzamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „*[“ durch „* [“) |
(Artikel Amt von Gebäude der Finanzämter getrennt (ein Amt kann kein Gebäude sein, sondern ist in einem Gebäude)) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | |||
| − | |||
Die '''Finanzämter''' sind zusammen mit den [[Zollamt|Zollämtern]] die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes. | Die '''Finanzämter''' sind zusammen mit den [[Zollamt|Zollämtern]] die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes. | ||
== Finanzamt-Arten == | == Finanzamt-Arten == | ||
| − | |||
Es gibt drei Typen von Finanzämtern: | Es gibt drei Typen von Finanzämtern: | ||
* Finanzämter mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis, | * Finanzämter mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis, | ||
| Zeile 12: | Zeile 9: | ||
Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter: | Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter: | ||
* Finanzamt mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis:<br/> | * Finanzamt mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis:<br/> | ||
| − | : Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) | + | : [[Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See]] (FA90) |
* Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis: | * Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis: | ||
| − | ** Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) | + | ** [[Finanzamt Salzburg-Stadt]] (FA91) |
| − | ** Finanzamt Salzburg-Land (FA93) | + | ** [[Finanzamt Salzburg-Land]] (FA93) |
== örtliche Zuständigkeit == | == örtliche Zuständigkeit == | ||
| Zeile 33: | Zeile 30: | ||
Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat|Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden. | Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat|Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden. | ||
| − | Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg | + | Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg]] in der [[Aigner Straße]] Nr. 10 im [[Gebäude der Finanzämter in der Stadt Salzburg|Gebäude der Finanzämter]] |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
== Quellen == | == Quellen == | ||
Version vom 10. Februar 2018, 11:12 Uhr
Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.
Finanzamt-Arten
Es gibt drei Typen von Finanzämtern:
- Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
- Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
- Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.
Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:
- Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
- Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis:
- Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
- Finanzamt Salzburg-Land (FA93)
örtliche Zuständigkeit
In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis
- das Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) für das Gebiet der Stadt Salzburg,
- das Finanzamt Salzburg-Land (FA93) für die Bezirke Salzburg-Umgebung und Hallein,
- das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) für die Bezirke St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg
zuständig.
Aufgaben
Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist
- das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
- das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.
Sonstiges
Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.
Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die Finanzlandesdirektion Salzburg in der Aigner Straße Nr. 10 im Gebäude der Finanzämter
Quellen
- Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,insbesondere § 8 (Finanzamt Salzburg-Stadt) und § 9 (Finanzamt Salzburg-Land).
- Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung
- Aufgaben-Übertragungs-Verordnung