Finanzamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Finanzamt-Arten ==
 
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Es gibt drei Typen von Finanzämtern:
 
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* Finanzämter mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis,
 
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* Finanzamt mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis:<br/>
 
* Finanzamt mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis:<br/>
: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)  
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: [[Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See]] (FA90)  
 
* Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis:
 
* Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis:
** Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)  
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** Finanzamt Salzburg-Land (FA93)  
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== örtliche Zuständigkeit ==
 
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Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]].
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Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg]] in der [[Aigner Straße]] Nr. 10 im [[Gebäude der Finanzämter in der Stadt Salzburg|Gebäude der Finanzämter]]
 
 
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Datei:Finanzamt Salzburg Stadt u. Salzburg Land, Eingangsbereich.jpg|Finanzamt Salzburg-Stadt u. Salzburg-Land in der Aigner Straße 10,  Eingangsbereich
 
Datei:Finanzamt, architektonische Gestaltung.jpg|Finanzamt in Salzburg, architektonische Gestaltung des Innenbereiches
 
Datei:Finanzamt Salzburg, Südwestansicht.jpg|Finanzamt Salzburg, Südwestansicht
 
Datei:Finanzamt Salzburg mit Teichanlage.jpg|Finanzamt Salzburg mit Teichanlage
 
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== Quellen ==
 
== Quellen ==

Version vom 10. Februar 2018, 11:12 Uhr

Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.

Finanzamt-Arten

Es gibt drei Typen von Finanzämtern:

  • Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
  • Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.

Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:

  • Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)

örtliche Zuständigkeit

In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis

zuständig.

Aufgaben

Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist

  • das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
  • das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.

Sonstiges

Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.

Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die Finanzlandesdirektion Salzburg in der Aigner Straße Nr. 10 im Gebäude der Finanzämter

Quellen

Weblinks