Bezirkshauptmannschaft Zell am See: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Dezember 2017, 08:35 Uhr

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-ZE ist sachlich und örtlich zuständig für den Pinzgau.

Bezirkshauptmannschaft

Bezirkshauptmann

Bezirkshauptmann ist Mag. Dr. Bernhard Gratz, MBA.

Die Liste der bisherigen Bezirkshauptleute umfasst folgende Namen:

Adresse

Stadtplatz 1
5700 Zell am See
Telefon: 065 42 - 760
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Amtsstunden

(Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt.)

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:15 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr

Keine Amtsstunden an Feiertagen, am 24. Dezember und am 31. Dezember.

Quelle

  • Land Salzburg

Weblink

Salzburger Bezirkshauptmannschaften