Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | ||
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, Campingplätzen usw. | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt. | ||
== Genaueres | == Genaueres == | ||
* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet | * Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet | ||
* Das | * Das Gleiche gilt auch für alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt) | ||
* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen | * Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen | ||
* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. | * Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt | ||
* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen ,in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern | * Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern | ||
: ist in Begleitung einer volljährigen Person | : ist in Begleitung einer volljährigen Person | ||
:: zeitlich unbeschränkt erlaubt | :: zeitlich unbeschränkt erlaubt | ||
: ist ohne Begleitung einer volljährigen Person | : ist ohne Begleitung einer volljährigen Person | ||
:: unter 12 Jahren von | :: unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt | ||
:: von | :: von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt | ||
:: mit | :: mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt | ||
:: und ab 16 Jahren | :: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt | ||
* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. | * Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt | ||
== Links == | == Links == | ||