Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
 
Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
  
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf sowie Bestimmungen zum  Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, Campingplätzen usw.
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Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum  Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt.
  
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* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
 
* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
* Das gleiche gilt auch für  Alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
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* Das Gleiche gilt auch für  alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
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* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
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* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen ,in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern  
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* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern  
 
: ist in Begleitung einer volljährigen Person
 
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:: zeitlich unbeschränkt erlaubt
 
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:  ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
 
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:: unter 12 Jahren von 6 - 21 Uhr erlaubt
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:: von 12 - 14 Jahren von 6 - 22 Uhr erlaubt
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:: mit 14 - 16 Jahren von 6 - 23 Uhr erlaubt
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:: mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt
:: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt
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:: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt
* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. ä. ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
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* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
  
 
==  Links ==
 
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2008, 08:28 Uhr

Das Salzburger Jugendschutzgesetz wurde am 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.

Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt.

Genaueres

  • Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
  • Das Gleiche gilt auch für alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
  • Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
  • Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
  • Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern
ist in Begleitung einer volljährigen Person
zeitlich unbeschränkt erlaubt
ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt
von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt
mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt
und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt
  • Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt

Links

Salzburger Jugendschutzgesetz in Stadt Salzburg online