Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K Textersetzung - „Thalgauegg“ durch „Egg“ |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Begriff '''Austrag''', in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet. | Der Begriff '''Austrag''', in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet. | ||
[[Datei:Austraghäusl.jpg|thumb|altes Austraghäusl in [[ | [[Datei:Austraghäusl.jpg|thumb|altes Austraghäusl in [[Egg (Thalgau)|Egg]]]] | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* de.wikipedia.org | * de.wikipedia.org | ||