Geschichte des Landes: Unterschied zwischen den Versionen
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Der aus schwäbischem Adel stammende Erzbischof [[Gebhard]] ([[1060]] - [[1088]]) gründete mit Zustimmung von König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. [[1072]] in [[Eigenbistum Gurk|Gurk]] in Kärnten das erste Salzburger [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistum]]. Innerhalb der katholischen Kirche war es durch viele Jahrhunderte ein einzigartiges Vorrecht, dass die Salzburger Erzbischöfe vier Suffraganbischöfe – im frühen [[13. Jahrhundert]] wurden drei weitere Eigenbistümer im bayerischen [[Chiemsee]], in Seckau (Steiermark) und Lavant (Kärnten) gegründet – ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser einsetzen konnten. Auf dem ersten Vatikanischen Konzil [[1869]] wurde deshalb der Salzburger Erzbischof [[Maximilian Josef von Tarnóczy|Tarnóczy]] von Pius IX. mit den Worten begrüßt: "''Seht da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann''". | Der aus schwäbischem Adel stammende Erzbischof [[Gebhard]] ([[1060]] - [[1088]]) gründete mit Zustimmung von König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. [[1072]] in [[Eigenbistum Gurk|Gurk]] in Kärnten das erste Salzburger [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistum]]. Innerhalb der katholischen Kirche war es durch viele Jahrhunderte ein einzigartiges Vorrecht, dass die Salzburger Erzbischöfe vier Suffraganbischöfe – im frühen [[13. Jahrhundert]] wurden drei weitere [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistümer]] im bayerischen [[Chiemsee]], in Seckau (Steiermark) und Lavant (Kärnten) gegründet – ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser einsetzen konnten. Auf dem ersten Vatikanischen Konzil [[1869]] wurde deshalb der Salzburger Erzbischof [[Maximilian Josef von Tarnóczy|Tarnóczy]] von Pius IX. mit den Worten begrüßt: "''Seht da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann''". | ||
Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die Salzburger Erzbischöfe bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|''Primas Germaniae'']], des ersten Kirchenfürsten in Deutschland. | Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die Salzburger Erzbischöfe bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|''Primas Germaniae'']], des ersten Kirchenfürsten in Deutschland. | ||