Finanzamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Finanzämter''' sind zusammen mit den [[Zollamt|Zollämtern]] die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.
 
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In örtlicher Hinsicht ist in seinem ''allgemeinen'' Aufgabenkreis
 
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* das Finanzamt Salzburg-Land (FA93) für die Bezirke [[Flachgau|Salzburg-Umgebung]] und [[Tennengau|Hallein]],
 
* das Finanzamt Salzburg-Land (FA93) für die Bezirke [[Flachgau|Salzburg-Umgebung]] und [[Tennengau|Hallein]],
 
* das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) für die Bezirke [[Pongau|St. Johann im Pongau]], [[Pinzgau|Zell am See]] und [[Lungau|Tamsweg]]
 
* das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) für die Bezirke [[Pongau|St. Johann im Pongau]], [[Pinzgau|Zell am See]] und [[Lungau|Tamsweg]]
 
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==Aufgaben==
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Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis –  in gewissen Angelegenheiten für das ganze [[Bundesland Salzburg]] zuständig sind. Und zwar ist  
 
Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis –  in gewissen Angelegenheiten für das ganze [[Bundesland Salzburg]] zuständig sind. Und zwar ist  
  
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* das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.
 
* das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.
  
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Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat|Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden.
 
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Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]].
 
Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]].
  
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Datei:Finanzamt Salzburg Stadt u. Salzburg Land, Eingangsbereich.jpg|Finanzamt Salzburg-Stadt u. Salzburg-Land in der Aigner Straße 10,  Eingangsbereich
 
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==Quellen==
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*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000571 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,]insbesondere § 8 (Finanzamt Salzburg-Stadt) und § 9 (Finanzamt Salzburg-Land).
 
*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000571 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,]insbesondere § 8 (Finanzamt Salzburg-Stadt) und § 9 (Finanzamt Salzburg-Land).
 
*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002680 Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung]
 
*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002680 Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003300 Aufgaben-Übertragungs-Verordnung]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003300 Aufgaben-Übertragungs-Verordnung]
  
==Weblinks==
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== Weblinks ==
 
 
 
*[http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=SA Die Salzburger Finanzämter (auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen)]
 
*[http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=SA Die Salzburger Finanzämter (auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen)]
 
*[http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines Website des Unabhängigen Finanzsenates]
 
*[http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines Website des Unabhängigen Finanzsenates]
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[[Kategorie:Verwaltung]]
 
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[[Kategorie:Ämter und Behörden]]
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[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
 
[[Kategorie:Parsch]]
 
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Version vom 23. Dezember 2016, 08:08 Uhr

Finanzamt Salzburg-Stadt und Salzburg-Land in Salzburg-Aigen, Panoramaansicht v. Südost

Die Finanzämter sind zusammen mit den Zollämtern die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.

Finanzamt-Arten

Es gibt drei Typen von Finanzämtern:

  • Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis,
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis und
  • Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis.

Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:

  • Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis:
Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
  • Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis:
    • Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
    • Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

örtliche Zuständigkeit

In örtlicher Hinsicht ist in seinem allgemeinen Aufgabenkreis

zuständig.

Aufgaben

Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze Bundesland Salzburg zuständig sind. Und zwar ist

  • das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
  • das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.

Sonstiges

Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der Unabhängige Finanzsenat angerufen werden.

Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die Aigner Straße Nr. 10.

Bildergalerie

Quellen

Weblinks