Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weblinks==
 
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* Bundesdenkmalamt: ''Unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz in Salzburg,
 
* Bundesdenkmalamt: ''Unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz in Salzburg,
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** [http://www.bda.at/downloads/1928/Denkmalliste die jeweils aktuelle Liste]
 
** [http://www.bda.at/documents/672277502.pdf  Stand 26. Juni 2015]
 
** [http://www.bda.at/documents/672277502.pdf  Stand 26. Juni 2015]
 
** [http://www.bda.at/documents/176279521.pdf  Stand 28. Juni 2013]
 
** [http://www.bda.at/documents/176279521.pdf  Stand 28. Juni 2013]

Version vom 23. August 2016, 16:33 Uhr

In Stadt und Land Salzburg stehen zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz.

Allgemeines

Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das Paracelsusbad als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.

2014 wurden auch Parkanlagen unter Denkmalschutz gestellt. Davon sind im Land Salzburg fünf betroffen[1]:

Im Juli 2015 gab die Großglockner Hochalpenstraßen AG bekannt, dass die Großglockner Hochalpenstraße als nationales Monument unter Denkmalschutz gestellt wurde[2].

Übersichten

Siehe auch

Weblinks

Quelle

Fußnoten