Landeshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen

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=== verfassungsrechtliche Stellung ===
=== verfassungsrechtliche Stellung ===
Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates (für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] eine besondere Stellung ein. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet.
Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] eine besondere Bedeutung zu. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet.


=== Von 1945 bis heute ===
=== Von 1945 bis heute ===