Landeshauptmann: Unterschied zwischen den Versionen
K ~~~~ |
~~~~ |
||
| Zeile 14: | Zeile 14: | ||
=== verfassungsrechtliche Stellung === | === verfassungsrechtliche Stellung === | ||
Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates | Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] eine besondere Bedeutung zu. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet. | ||
=== Von 1945 bis heute === | === Von 1945 bis heute === | ||