| | Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetzt geregelte Zwangssterilisierung waren „Erbkranke“, d.h. Menschen, die von „auszumerzenden Erbkrankheiten“ befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen „angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung“. Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten „Asozialen“, darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle. | | Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, in Deutschland am [[1. Jänner]] [[1934]] in Kraft getreten, wurde mit 1. Jänner 1940 auch in der Ostmark eingeführt. Die Zielgruppe für die in diesem Gesetzt geregelte Zwangssterilisierung waren „Erbkranke“, d.h. Menschen, die von „auszumerzenden Erbkrankheiten“ befallen waren. Dazu zählten für die NS-Ideologen „angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz (Huntington`sche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung“. Aber auch schwere Alkoholiker sollten sterilisiert werden und später wurde auch Tuberkulose in die relevanten Erbkrankheiten miteinbezogen. Dazu kamen noch die sogenannten „Asozialen“, darunter fielen sozial und politisch Unangepasste und Kriminelle. |
| | Entsprechende Personen waren dem Amtsarzt anzuzeigen. Anzeigepflicht bestand nicht nur für Ärzte in den Krankenanstalten und in den Gesundheitsämtern sondern für alle „Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen“. Dazu zählten Gesundheitsfürsorgerinnen, niedergelassene Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Die Anzeige erfolgte auf einem speziellen Formular, auf dem die im Gesetz aufgeführten „Erbkrankheiten“ dem Anzeiger bereits vorgedruckt angeboten wurden. Diagnosen konnten so nicht frei formuliert werden, es wurden den Anzeigen aber häufig ausführliche Schilderungen des Krankheitsverlaufs, des sozialen Umfeldes und der „Sippe“ des Angezeigten beigelegt. | | Entsprechende Personen waren dem Amtsarzt anzuzeigen. Anzeigepflicht bestand nicht nur für Ärzte in den Krankenanstalten und in den Gesundheitsämtern sondern für alle „Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen“. Dazu zählten Gesundheitsfürsorgerinnen, niedergelassene Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Die Anzeige erfolgte auf einem speziellen Formular, auf dem die im Gesetz aufgeführten „Erbkrankheiten“ dem Anzeiger bereits vorgedruckt angeboten wurden. Diagnosen konnten so nicht frei formuliert werden, es wurden den Anzeigen aber häufig ausführliche Schilderungen des Krankheitsverlaufs, des sozialen Umfeldes und der „Sippe“ des Angezeigten beigelegt. |
| | Fleißige Zuarbeiter der Gesundheitsämter waren mitunter mit der Musterung betraute Truppenärzte. Anzeigen kamen aber auch von Gemeinden, von Bürgermeistern und Parteifunktionären sowie von Hilfsschullehrern, die ihnen Anvertraute ebenso buchstäblich ans Messer lieferten wie Angehörige des Gesundheits- und Pflegepersonals. Nicht alle Angezeigten wurden tatsächlich sterilisiert; manche waren zu jung, andere zu alt, wieder andere hatte unzutreffende Diagnosen. Und schließlich hatte auch die kriegsbedingte Überbelastung der Gesundheitsämter ihren Anteil daran, dass die Anzahl der Anzeigen und die Anzahl der tatsächlichen Durchführungen differieren. | | Fleißige Zuarbeiter der Gesundheitsämter waren mitunter mit der Musterung betraute Truppenärzte. Anzeigen kamen aber auch von Gemeinden, von Bürgermeistern und Parteifunktionären sowie von Hilfsschullehrern, die ihnen Anvertraute ebenso buchstäblich ans Messer lieferten wie Angehörige des Gesundheits- und Pflegepersonals. Nicht alle Angezeigten wurden tatsächlich sterilisiert; manche waren zu jung, andere zu alt, wieder andere hatte unzutreffende Diagnosen. Und schließlich hatte auch die kriegsbedingte Überbelastung der Gesundheitsämter ihren Anteil daran, dass die Anzahl der Anzeigen und die Anzahl der tatsächlichen Durchführungen differieren. |