| − | Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Vorgesetzte der staatlichen Amtsärzte waren die jeweiligen Landräte, bzw. Oberbürgermeister. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen im Gesundheitsamt tätigen Verwaltungsbeamten war. | + | Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen im Gesundheitsamt tätigen Verwaltungsbeamten war. |