Krankenanstalt: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm Amt der Salzburger Landesregierung, Verzeichnis von Krankenanstalten]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm Amt der Salzburger Landesregierung, Verzeichnis von Krankenanstalten]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/sages/ SAGES Verzeichnis aö. Krankenanstalten ]
 
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Version vom 3. September 2015, 10:38 Uhr

sinngemäß gleich: siehe Krankenhäuser

Ein Krankenhaus (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit Krankenanstalt im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten[1] sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz[2].

Aufgaben einer Krankenanstalt

Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die

  1. zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung,
  2. zur Vornahme operativer Eingriffe,
  3. zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
  4. zur Entbindung,
  5. für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
  6. zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation

bestimmt sind.

Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden[3].

Es gibt zahlreiche öffentliche und private Krankenanstalten im Bundesland Salzburg.
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann.

Krankenanstalten in Salzburg

Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung,
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg[4].

Öffentliche Krankenhäuser (Krankenanstalten)

Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser

Das Land Salzburg trägt auch die Betriebsabgänge jener öffentlichen Krankenhäuser, die nicht unter dem Dach der Salzburger Landeskliniken (SALK) organisiert sind.

Quellen

Fußnoten