Krankenhäuser: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Krankenhaus''' (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit '''Krankenanstalt''' im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG]) sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG]).
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Ein '''Krankenhaus''' (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit '''Krankenanstalt''' im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG]</ref> sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG]</ref>.
  
 
== Aufgaben einer Krankenanstalt ==
 
== Aufgaben einer Krankenanstalt ==
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Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind. <br />
 
Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind. <br />
Unbedingt notwendige '''erste ärztliche Hilfe''' darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden.
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Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden<ref>vgl. § 1 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG]</ref>.
vgl. § 1 ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KAKuG])
 
  
Es gibt zahlreiche '''öffentliche''' und '''private''' Krankenanstalten im [[Bundesland Salzburg]].<br />
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Es gibt zahlreiche öffentliche und private Krankenanstalten im [[Bundesland Salzburg]].<br />
 
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann.   
 
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann.   
  
 
== Krankenanstalten in Salzburg ==
 
== Krankenanstalten in Salzburg ==
 
Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung, <br />
 
Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung, <br />
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg.
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als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg<ref>[http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm /www.salzburg.gv.at/krankenanstalten]</ref>.
* http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm
 
  
 
== Öffentliche Krankenhäuser (Krankenanstalten) ==
 
== Öffentliche Krankenhäuser (Krankenanstalten) ==
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* [[Krankenhaus der Barmherzigen Brüder]]: 3,8 Mill. Euro
 
* [[Krankenhaus der Barmherzigen Brüder]]: 3,8 Mill. Euro
  
== Quelle ==
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== Quellen ==
 
* {{Quelle SN|7. Februar 2011}}
 
* {{Quelle SN|7. Februar 2011}}
* Salzburger Krankenanstaltengesetz ([https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG])
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000045 S.KAG Salzburger Krankenanstaltengesetz ]  
* Land Salzburg; [http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm Amt der Salzburger Landesregierung]; Verzeichnis von Krankenanstalten
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* [http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm Amt der Salzburger Landesregierung, Verzeichnis von Krankenanstalten
* Land Salzburg; [http://www.salzburg.gv.at/sages/ SAGES] Verzeichnis aö. Krankenanstalten  
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* [http://www.salzburg.gv.at/sages/ SAGES Verzeichnis aö. Krankenanstalten ]
  
 
[[Kategorie:Krankenhaus|!]]
 
[[Kategorie:Krankenhaus|!]]
 
[[Kategorie:Gesundheit]]
 
[[Kategorie:Gesundheit]]

Version vom 2. September 2015, 15:56 Uhr

Ein Krankenhaus (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit Krankenanstalt im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten[1] sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz[2].

Aufgaben einer Krankenanstalt

Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die

  1. zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung,
  2. zur Vornahme operativer Eingriffe,
  3. zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
  4. zur Entbindung,
  5. für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
  6. zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation

bestimmt sind.

Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden[3].

Es gibt zahlreiche öffentliche und private Krankenanstalten im Bundesland Salzburg.
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann.

Krankenanstalten in Salzburg

Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung,
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg[4].

Öffentliche Krankenhäuser (Krankenanstalten)

Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser

Das Land Salzburg musste im Jahr 2009 knapp 13 Millionen Euro zu den Betriebsabgängen der öffentlichen Krankenhäuser zuschießen, die nicht unter dem Dach der Salzburger Landeskliniken (SALK) organisiert sind.

Quellen