Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das [[Paracelsusbad]] als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.
 
Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das [[Paracelsusbad]] als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.
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Im Juli 2015 gab die [[Großglockner Hochalpenstraßen AG]] bekannt, dass die [[Großglockner Hochalpenstraße]] als nationales Monument unter Denkmalschutz gestellt wurde.
  
 
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* Bundesdenkmalamt: ''Unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz in Salzburg,
 
* Bundesdenkmalamt: ''Unbewegliche und archäologische Denkmale unter Denkmalschutz in Salzburg,
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** [http://www.bda.at/documents/672277502.pdf  Stand 26. Juni 2015]
 
** [http://www.bda.at/documents/176279521.pdf  Stand 28. Juni 2013]
 
** [http://www.bda.at/documents/176279521.pdf  Stand 28. Juni 2013]
 
** [http://www.bda.at/documents/596751566.pdf Stand 6. Juni 2012]
 
** [http://www.bda.at/documents/596751566.pdf Stand 6. Juni 2012]

Version vom 3. Juli 2015, 13:32 Uhr

In Stadt und Land Salzburg stehen zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz.

Allgemeines

Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das Paracelsusbad als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.

Im Juli 2015 gab die Großglockner Hochalpenstraßen AG bekannt, dass die Großglockner Hochalpenstraße als nationales Monument unter Denkmalschutz gestellt wurde.

Übersichten

Siehe auch

Weblinks

Quelle