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Ein '''Administrator''' (von lat. administrare „verwalten“) ist im Katholischen Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.
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Ein '''Administrator''' (von lat. administrare „verwalten“) ist im [[Katholische Kirche|Katholischen]] Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.
    
==Arten==
 
==Arten==
*Ein '''Diözesanadministrator''' ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
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*Ein '''Diözesanadministrator''' ist der Verwalter einer [[Erzdiözese Salzburg|Diözese]]. Dieser ist gewöhnlich ein [[Weihbischof]] oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
 
*Der '''Apostolische Administrator''' ist der Leiter einer Apostolischen Administratur oder eines direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Jurisdiktionsbezirkes.
 
*Der '''Apostolische Administrator''' ist der Leiter einer Apostolischen Administratur oder eines direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Jurisdiktionsbezirkes.
*Ein '''Pfarradministrator''' ist ein vom Bischof oder Diözesanadministrator vorübergehenden zur Leitung einer Pfarrei bestellter Geistlicher.
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*Ein '''Pfarradministrator''' ist ein vom [[Erzbischof|Bischof]] oder Diözesanadministrator vorübergehenden zur Leitung einer Pfarrei bestellter Geistlicher.
    
==Quelle==
 
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