Mordfall Schnabel: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Mordfall Schnabel''' ereignete sich im Juli [[1992]] und wurde aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeit im Spätsommer [[2010]] mit der Verhaftung des damaligen Verdächtigen neu aufgerollt.
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Der '''Mordfall Schnabel''' ereignete sich im Juli [[1992]] und führte aufgrund der Hartnäckigkeit der Mutter der Ermordeten und einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 zu einer Fortsetzung des Verfahrens und im Jahr 2011 zu einer Verurteilung des schon ursprünglich dringend Tatverdächtigen.
 
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==Chronologie==
 
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* [[11. Juli]] 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer [[Salzach]]böschung nördlich der [[Lehener Brücke]] gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal „Max & Moritz“ verlassen.
 
* [[11. Juli]] 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer [[Salzach]]böschung nördlich der [[Lehener Brücke]] gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal „Max & Moritz“ verlassen.
 
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* [[21. Juli]] 1992: Silke Schnabels Leiche wird nahe Ranshofen im [[Innviertel]] im Inn gefunden. Als Todesursache wurde Erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
* [[21. Juli]] 1992: Die Leiche von Schnabel wird nahe Ranshofen im [[Innviertel]] im Inn gefunden. Als Todesursache wurde erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
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* [[30. Juli]] 1992: Der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft verbüßt hatte, wird verhaftet. Er war schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen worden. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
 
 
* [[30. Juli]] 1992: Der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft verbüßt hatte, wird verhaftet. Er wurde schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
 
 
 
 
* [[25. November]] 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
 
* [[25. November]] 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
 
 
* [[2008]]/[[2009]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfern Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen können. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
 
* [[2008]]/[[2009]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfern Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen können. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
 
 
* Am [[7. Februar]] [[2011]] beginnt am [[Landesgericht Salzburg]] ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
 
* Am [[7. Februar]] [[2011]] beginnt am [[Landesgericht Salzburg]] ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
 
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* Am [[11. Februar]] 2011 wird der Angeklagte von den Geschworenen mit 7:1 schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
* Am [[11. Februar]] 2011 wird der Lagerarbeiter mit 7:1 von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung legt Einspruch ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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* Die Verteidigung erhob Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung.
 
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* Am [[25. August]] 2011 wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Wie das Oberlandesgericht [[Linz]] über die (die Strafhöhe betreffende) Berufung entschieden hat, wurde nicht publik.
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==Ungereimtheiten==
 
==Ungereimtheiten==
* Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer „Reise“ nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen
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* Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer „Reise“ nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen.
* Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso
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* Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso.
 
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==Neue Beweismittel==
 
==Neue Beweismittel==
* Drei noch vorhandene Beweisstücke − zwei Damenslips und eine Strumpfhose
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* drei noch vorhandene Beweisstücke − zwei Damenslips und eine Strumpfhose
* Die Aussage einer Zeugin, die laut Staatsanwältin [[Barbara Feichtinger]] vom Verdächtigen mit den Worten „Halt's die Goschn, sonst geht's euch so wie der Silke“ bedroht wurde, nachdem sie ihn einen Mörder nannte
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* die Aussage einer Zeugin, die laut Staatsanwältin [[Barbara Feichtinger]] vom Verdächtigen mit den Worten ''„Halt's die Goschn, sonst geht's euch so wie der Silke“'' bedroht worden war, nachdem sie ihn einen Mörder genannt hatte
 
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==Quelle==
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==Quellen==
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 13. September 2010
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 13. September 2010
* Salzburger Nachrichten [http://www.salzburg.com/online/salzburg/aktuell/Mordfall-Schnabel-19-Jahre-fuer-Angeklagten.html?article=eGMmOI8VeuIu4MmCf8mA12afxOSisR3qTm1K4Is&img=&text=&mode=&]
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* Salzburger Nachrichten, 11. Februar 2011: [http://search.salzburg.com/display/SNZ41-31120237 '' Mordfall Schnabel: 19 Jahre für Angeklagten]
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* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110825_OGH0002_0110OS00103_11Y0000_000 OGH 25.8.2011 11 Os 103/11y]
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* [[ORF Salzburg]], 21. Juni 2013: [http://salzburg.orf.at/news/stories/2589732 ''Justiz: Heftige Kritik an Missständen]
  
 
[[Kategorie:Justiz]]
 
[[Kategorie:Justiz]]
 
[[Kategorie:Gerichtsfall]]
 
[[Kategorie:Gerichtsfall]]
 
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]
 
[[Kategorie:Gesellschaftliches]]

Version vom 6. Februar 2014, 23:19 Uhr

Der Mordfall Schnabel ereignete sich im Juli 1992 und führte aufgrund der Hartnäckigkeit der Mutter der Ermordeten und einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 zu einer Fortsetzung des Verfahrens und im Jahr 2011 zu einer Verurteilung des schon ursprünglich dringend Tatverdächtigen.

Chronologie

  • 11. Juli 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer Salzachböschung nördlich der Lehener Brücke gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal „Max & Moritz“ verlassen.
  • 21. Juli 1992: Silke Schnabels Leiche wird nahe Ranshofen im Innviertel im Inn gefunden. Als Todesursache wurde Erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
  • 30. Juli 1992: Der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft verbüßt hatte, wird verhaftet. Er war schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen worden. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
  • 25. November 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
  • 2008/2009 erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfern Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen können. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
  • Am 7. Februar 2011 beginnt am Landesgericht Salzburg ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
  • Am 11. Februar 2011 wird der Angeklagte von den Geschworenen mit 7:1 schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Die Verteidigung erhob Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung.
  • Am 25. August 2011 wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Wie das Oberlandesgericht Linz über die (die Strafhöhe betreffende) Berufung entschieden hat, wurde nicht publik.

Ungereimtheiten

  • Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer „Reise“ nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen.
  • Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso.

Neue Beweismittel

  • drei noch vorhandene Beweisstücke − zwei Damenslips und eine Strumpfhose
  • die Aussage einer Zeugin, die laut Staatsanwältin Barbara Feichtinger vom Verdächtigen mit den Worten „Halt's die Goschn, sonst geht's euch so wie der Silke“ bedroht worden war, nachdem sie ihn einen Mörder genannt hatte

Quellen