Direktor: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Das geläufigste Beispiel ist wohl, dass der Leiter einer Schule als „Direktor“ bezeichnet wird.<ref>Siehe | + | Das geläufigste Beispiel ist wohl, dass der Leiter einer Schule als „Direktor“ bezeichnet wird.<ref>Siehe z. B. [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Typ=bg&Suchworte=%28Schul*+direktor+%28amtstitel+oder+verwendungsbezeichnung%29%29+und+nicht+burghauptmann&Position=1 §§ 217 und 231c des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, § 55 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, § 2 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 und § 46a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.]</ref> |
„Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), ist insbesondere auch die offizielle oder halboffizielle Bezeichnung verschiedener leitender Beamter des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]], insbesondere im [[Amt der Salzburger Landesregierung]]; dies ist insbesondere beim [[Landesamtsdirektor]] (dem Leiter des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung) der Fall, davon abgesehen kann mit „…direktor“ | „Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), ist insbesondere auch die offizielle oder halboffizielle Bezeichnung verschiedener leitender Beamter des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]], insbesondere im [[Amt der Salzburger Landesregierung]]; dies ist insbesondere beim [[Landesamtsdirektor]] (dem Leiter des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung) der Fall, davon abgesehen kann mit „…direktor“ | ||
| − | * ein Abteilungsleiter – vgl. | + | * ein Abteilungsleiter – vgl. z. B. |
** [[Amt_der_Salzburger_Landesregierung_Abteilung_8_-_Finanzen_und_Liegenschaften#Leiter|Landesfinanzdirektor]] (welcher mit der [[Finanzlandesdirektion für Salzburg|Finanzlandesdirektion]], einer nicht mehr bestehenden Bundesbehörde, nichts zu tun hat), | ** [[Amt_der_Salzburger_Landesregierung_Abteilung_8_-_Finanzen_und_Liegenschaften#Leiter|Landesfinanzdirektor]] (welcher mit der [[Finanzlandesdirektion für Salzburg|Finanzlandesdirektion]], einer nicht mehr bestehenden Bundesbehörde, nichts zu tun hat), | ||
** [[Landesbaudirektor]] (Leiter der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6 - Landesbaudirektion|Abteilung 6 – Landesbaudirektion]]), | ** [[Landesbaudirektor]] (Leiter der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6 - Landesbaudirektion|Abteilung 6 – Landesbaudirektion]]), | ||
| − | * der Leiter einer Fachabteilung ( | + | * der Leiter einer Fachabteilung (z. B. [[Landessanitätsdirektor]]) oder |
| − | * der Leiter eines Referates ( | + | * der Leiter eines Referates (z. B. [[Landesveterinärdirektion|Landesveterinärdirektor]], [[Landesforstdirektion|Landesforstdirektor]]) |
gemeint sein, wenn solche Bezeichnungen seit alters bestehen oder sich eingebürgert haben.<ref name="Salzburgwiki">Vgl. die verlinkten Salzburgwiki-Artikel.</ref> | gemeint sein, wenn solche Bezeichnungen seit alters bestehen oder sich eingebürgert haben.<ref name="Salzburgwiki">Vgl. die verlinkten Salzburgwiki-Artikel.</ref> | ||
Version vom 7. Dezember 2013, 17:40 Uhr
„Direktor“ ist eine Bezeichnung für Menschen, die Führungspositionen innehaben.
Verwaltung
So ist „Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), in der österreichischen Verwaltung (und darüber hinaus) ein üblicher Titel (Amtstitel, Verwendungsbezeichnung, Funktionsbezeichnung …) leitender Beamter.
Das geläufigste Beispiel ist wohl, dass der Leiter einer Schule als „Direktor“ bezeichnet wird.[1]
„Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), ist insbesondere auch die offizielle oder halboffizielle Bezeichnung verschiedener leitender Beamter des Landes Salzburg, insbesondere im Amt der Salzburger Landesregierung; dies ist insbesondere beim Landesamtsdirektor (dem Leiter des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung) der Fall, davon abgesehen kann mit „…direktor“
- ein Abteilungsleiter – vgl. z. B.
- Landesfinanzdirektor (welcher mit der Finanzlandesdirektion, einer nicht mehr bestehenden Bundesbehörde, nichts zu tun hat),
- Landesbaudirektor (Leiter der Abteilung 6 – Landesbaudirektion),
- der Leiter einer Fachabteilung (z. B. Landessanitätsdirektor) oder
- der Leiter eines Referates (z. B. Landesveterinärdirektor, Landesforstdirektor)
gemeint sein, wenn solche Bezeichnungen seit alters bestehen oder sich eingebürgert haben.[2]
Auch der Landesrechnungshof wird von einem Direktor geleitet.[2]
Der Landespolizeidirektor ist hingegen (wie früher der Polizeidirektor oder der Sicherheitsdirektor) kein Landes-, sondern ein Bundesbeamter, der eine Bundesbehörde leitet.[2]
Der Magistratsdirektor ist der Leiter des inneren Dienstes des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg.[2]
Dem Direktorium des Salzburger Festspielfonds (gebräuchlicher: der Salzburger Festspiele) gehörte bis zum Jahr 2010 (außer dem Präsidenten und dem Intendanten) auch ein Kaufmännischer Direktor an; der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor der Salzburger Festspiele sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.[2]
Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft ist die Bezeichnung „Direktor“ für Inhaber von Leitungsfunktionen ebenfalls gebräuchlich, wird aber verschiedentlich durch englischsprachige Bezeichnungen wie „CEO“[3] verdrängt.
Siehe auch
- Artikel Direktoren, Präsidenten und Rektoren des Mozarteums
- zum österreichischen Titelwesen:
Quellen, Anmerkungen
- ↑ Siehe z. B. §§ 217 und 231c des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, § 55 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, § 2 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 und § 46a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Vgl. die verlinkten Salzburgwiki-Artikel.
- ↑ Siehe dazu den Wikipedia-Artikel „Chief Executive Officer“ und den Wikipedia-Artikel „Euphemismus“, Abschnitt „Ausdrücke aus Fach- und Fremdsprachen“.
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Direktor, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.