Stappitzer See: Unterschied zwischen den Versionen
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==Unterschutzstellung== | ==Unterschutzstellung== | ||
Der Stappitzer See samt Umgebung wurde im Jahr [[1986]] zum [[Naturdenkmal]] erklärt. Seit März [[2008]] ist dieses das [[Europaschutzgebiet|Europaschutzgebiet Stappitzer See und Umgebung]]. | Der Stappitzer See samt Umgebung wurde im Jahr [[1986]] zum [[Naturdenkmal]] erklärt. Seit März [[2008]] ist dieses Gebiet das [[Europaschutzgebiet|Europaschutzgebiet Stappitzer See und Umgebung]]. | ||
Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. | Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. | ||
Nach der FEF-Richtlinie der Anhänge II und IV sind [[Koppe]] und [[Gelbbauchunke]] geschützt. | Nach der FEF-Richtlinie der Anhänge II und IV sind [[Koppe]] und [[Gelbbauchunke]] geschützt. | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
*Deutschsprachige Wikipedia, Stichwort Stappitzer See | *Deutschsprachige Wikipedia, Stichwort Stappitzer See | ||