14. Jahrhundert: Unterschied zwischen den Versionen
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: ... wird die [[Richtstätten|Richtstätte Salzburg]] erstmals urkundlich erwähnt | : ... wird die [[Richtstätten|Richtstätte Salzburg]] erstmals urkundlich erwähnt | ||
: ... wird mit den [[Kammerbücher|Kammerbüchern]] begonnen, einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe | : ... wird mit den [[Kammerbücher|Kammerbüchern]] begonnen, einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe | ||
: ... endet die Übernahme des bayrischen Rechts in [[Land Salzburg|Salzburg]] | |||
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