Ratsbrief: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K Linkfix |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Hintergrund== | ==Hintergrund== | ||
Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten [[1287]] den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten [[Sühnebrief]] zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst [[1374]] zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom [[Erzbischof]] nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann [[Kaiser Friedrich III.]] neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeisters]] im ''Großen Ratsbrief'' von [[1481]]. | Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten [[1287]] den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten [[Sühnebrief]] zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst [[1374]] zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom [[Erzbischof]] nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem [[Erzbischof#Fürsterzbischöfe|Fürsterzbischof]] die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann [[Kaiser Friedrich III.]] neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeisters]] im ''Großen Ratsbrief'' von [[1481]]. | ||
Bereits [[1511]] erzwang Erzbischof [[Leonhard von Keutschach]] durch das [[Gastmahl Festung Hohensalzburg|Gastmahl auf der Festung Hohensalzburg]] gewaltsam den Verzicht auf dies Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr [[1523]] Erzbischof [[Matthäus Lang]]. Die von Matthäus Lang [[1524]] erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument. | Bereits [[1511]] erzwang Erzbischof [[Leonhard von Keutschach]] durch das [[Gastmahl Festung Hohensalzburg|Gastmahl auf der Festung Hohensalzburg]] gewaltsam den Verzicht auf dies Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr [[1523]] Erzbischof [[Matthäus Lang]]. Die von Matthäus Lang [[1524]] erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument. | ||