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| | ==Abgabentatbestand== | | ==Abgabentatbestand== |
| − | Das jeweils (für sechs Jahre) geltende Finanzausgleichsgesetz ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung einer Hundesteuer oder Hundeabgabe als "Gemeindeabgaben auf Grund freien Beschlussrechtes":<ref>So § 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012472 BGBl. I Nr. 168/2023] (Ablaufdatum Ende [[2028]], abgerufen am 10. Oktober 2025)</ref> | + | Das jeweils (für sechs Jahre) geltende Finanzausgleichsgesetz ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung einer Hundesteuer oder Hundeabgabe als "Gemeindeabgaben auf Grund freien Beschlussrechtes":<ref>So § 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2024, [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012472 BGBl. I Nr. 168/2023] (Ablaufdatum Ende [[2028]], abgerufen am 10. Oktober 2025)</ref> |
| − | :"Die Gemeinden werden […] ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung folgende Abgaben vorbehaltlich weitergehender Ermächtigung durch die Landesgesetzgebung auszuschreiben: […] ohne Rücksicht auf ihre Höhe Abgaben für das Halten von Hunden, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde gemäß § 39a des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, […]" | + | :"Die Gemeinden werden […] ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung folgende Abgaben vorbehaltlich weitergehender Ermächtigung durch die Landesgesetzgebung auszuschreiben: […] ohne Rücksicht auf ihre Höhe Abgaben für das Halten von [[Hund]]en, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde gemäß § 39a des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, […]" |
| − | . Das bedeutet, dass es der Gemeinde freisteht, (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) diese Abgabe einzuheben (oder eben auch nicht). Nach der Gesetzesformulierung darf das Halten von Wachhunden nicht besteuert werden, der Ausnehmung weiterer Typen von "Arbeitshunden" steht der Gesetzeswortlaut nicht entgegen.
| + | Das bedeutet, dass es der Gemeinde freisteht, (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) diese Abgabe einzuheben (oder eben auch nicht). Nach der Gesetzesformulierung darf das Halten von Wachhunden nicht besteuert werden, der Ausnehmung weiterer Typen von "Arbeitshunden" steht der Gesetzeswortlaut nicht entgegen. |
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| | Es bestehen daher je nach Gemeinde unterschiedliche, allenfalls aber auch gar keine Regelungen. | | Es bestehen daher je nach Gemeinde unterschiedliche, allenfalls aber auch gar keine Regelungen. |
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| | ==Regelungsbeispiele aus einzelnen Gemeinden== | | ==Regelungsbeispiele aus einzelnen Gemeinden== |
| | ===Stadt Salzburg=== | | ===Stadt Salzburg=== |
| − | Gemäß der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von über zwölf Wochen alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden,ref="überholt">Diese Formulierung entspricht seit 2017 nicht mehr dem Finanzausgleichsgesetz, weil sie von den Assistenzhunden bloß die Blindenführerhunde ausnimmt.</ref> einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.<ref>Stadt-Salzburg.at > Behördengänge > Behördengänge nach Themen > Behördengänge Tierhaltung > [https://www.stadt-salzburg.at/hund-anmelden Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung – Hundesteuer]</ref> | + | Gemäß der Salzburger Hundesteuerverordnung unterliegt das Halten von über zwölf Wochen alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde, oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden,<ref="überholt">Diese Formulierung entspricht seit 2017 nicht mehr dem Finanzausgleichsgesetz, weil sie unter den Assistenzhunden bloß die Blindenführerhunde ausnimmt.</ref> einer Abgabe, die als Hundesteuer eingehoben wird.<ref>Stadt-Salzburg.at > Behördengänge > Behördengänge nach Themen > Behördengänge Tierhaltung > [https://www.stadt-salzburg.at/hund-anmelden Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung – Hundesteuer]</ref> |
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| − | In der Stadt Salzburg zahlt (2024) man seit dem Jahr 2020 für den ersten Hund 50 Euro im Jahr, für den zweiten 90 Euro und für jeden weiteren Hund 120 Euro. Die Steuereinnahmen daraus sind für heuer mit 260.000 Euro veranschlagt. Wobei sich laut Gartenamt nur die Kosten für das Aufstellen und Befüllen der aktuell 180 "Gackisackerl-Ständer" jährlich auf rund 35.000 Euro belaufen. Kosten für die Entsorgung und das Personal noch nicht inbegriffen.<ref name="SN2024"/> | + | In der Stadt Salzburg zahlte man (2024) seit dem Jahr 2020 für den ersten Hund 50 Euro im Jahr, für den zweiten 90 Euro und für jeden weiteren Hund 120 Euro. Die Steuereinnahmen daraus waren für [[2024]] mit 260.000 Euro veranschlagt, Wobei sich laut Gartenamt nur die Kosten für das Aufstellen und Befüllen der damals 180 "Gackisackerl-Ständer" jährlich auf rund 35.000 Euro beliefen − Kosten für die Entsorgung und das Personal noch nicht inbegriffen.<ref name="SN2024"/> |
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| | Der Text der städtischen Salzburger Hundesteuerverordnung ist (2024) – im Gegensatz zu dem mancher Landgemeinden – nicht im Internet auffindbar. | | Der Text der städtischen Salzburger Hundesteuerverordnung ist (2024) – im Gegensatz zu dem mancher Landgemeinden – nicht im Internet auffindbar. |
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| | In der Gemeinde St. Gilgen besteht (2024) eine – gestaffelte – Hundesteuer für "sonstige Hunde".<ref name="Gilg">Gemeinde St. Gilgen: Kundmachung vom 14. Dezember 2023, [https://cdn.citiesapps.com/cities/7567e491003a9b6e4bed8546/official-notices/1728546269267_TarifeundGebuhren2024.pdf Zahl EAP 900/2023:] Jahresvoranschlag 2024 – Steuern, Gebühren, Entgelte und Tarife</ref> | | In der Gemeinde St. Gilgen besteht (2024) eine – gestaffelte – Hundesteuer für "sonstige Hunde".<ref name="Gilg">Gemeinde St. Gilgen: Kundmachung vom 14. Dezember 2023, [https://cdn.citiesapps.com/cities/7567e491003a9b6e4bed8546/official-notices/1728546269267_TarifeundGebuhren2024.pdf Zahl EAP 900/2023:] Jahresvoranschlag 2024 – Steuern, Gebühren, Entgelte und Tarife</ref> |
| | ===Strobl=== | | ===Strobl=== |
| − | In der Gemeinde Strobl besteht (2025) im Wesentlichen folgende Regelung:<ref>Gemeinde Strobl > Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > [https://www.strobl.salzburg.at/system/web/amtstafel.aspx?detailonr=225521842&menuonr=218812588 Amtstafel]: Hundesteuerverordnung der Ortsgemeinde Strobel vom 15. März 2012, EAP: 003-1 (abgerufen am 10. Oktober 2025)</ref>: | + | In der Gemeinde Strobl besteht (2025) im Wesentlichen folgende Regelung:<ref>Gemeinde Strobl > Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > [https://www.strobl.salzburg.at/system/web/amtstafel.aspx?detailonr=225521842&menuonr=218812588 Amtstafel]: [https://www.strobl.salzburg.at/system/web/GetDocument.ashx?fileid=1140832&cts=1536580502&name=Hundesteuerverordnung Hundesteuerverordnung der Ortsgemeinde Strobl] vom 15. März 2012, EAP: 003-1 (abgerufen am 10. Oktober 2025)</ref> |
| − | * Wer in der Ortsgemeinde Strobel einen über drei Monate alten Hund länger als zwei Monate pro Jahr hält, hat eine jährliche Hundesteuer nach Maßgabe des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsbeschlusses zu entrichten. | + | * Wer in der Ortsgemeinde Strobel einen über drei Monate alten Hund länger als zwei Monate pro Jahr hält, hat eine jährliche Hundesteuer nach Maßgabe des von der [[Gemeindevertretung]] beschlossenen Haushaltsbeschlusses zu entrichten. |
| | :Ausgenommen sind Hunde, die als Wachhunde, Partner Hunde, Blindenführhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbs gehalten werden. | | :Ausgenommen sind Hunde, die als Wachhunde, Partner Hunde, Blindenführhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbs gehalten werden. |
| | :Für die steuerliche Anerkennung als Wachhund bestehen gewisse Voraussetzungen, zum Beispiel hinsichtlich der Hunderasse und der bewachten Objekte (keine Ausnahme gilt für die Wohnung, in der der Hund gehalten wird). | | :Für die steuerliche Anerkennung als Wachhund bestehen gewisse Voraussetzungen, zum Beispiel hinsichtlich der Hunderasse und der bewachten Objekte (keine Ausnahme gilt für die Wohnung, in der der Hund gehalten wird). |
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| | * Oesterreich.gv.at: [https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/1/Seite.743000 Hundeabgabe (Hundesteuer)] | | * Oesterreich.gv.at: [https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/1/Seite.743000 Hundeabgabe (Hundesteuer)] |
| | * Stadt Salzburg: [https://www.stadt-salzburg.at/hund-anmelden Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - Hundesteuer] | | * Stadt Salzburg: [https://www.stadt-salzburg.at/hund-anmelden Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - Hundesteuer] |
| | + | * [https://www.hundehalterverband.at/ Österreichischer Hundehalterverband (ÖHV)] |
| | * Tierfreunde Österreich: [https://www.tierfreunde.org/leistungen/information/ratgeber/hund/hundewissen/hundesteuer-in-oesterreich-wien/ Die Hundesteuer] | | * Tierfreunde Österreich: [https://www.tierfreunde.org/leistungen/information/ratgeber/hund/hundewissen/hundesteuer-in-oesterreich-wien/ Die Hundesteuer] |
| | [[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | | [[Kategorie:Steuern und Abgaben]] |