Ausgedinge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juni 2025, 18:58 Uhr
Der Begriff Austrag, in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.
altes Austraghäusl in Egg
Quelle
- de.wikipedia.org