SALZBURGWIKI:Bild: DSG-VO und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum Zeitpunkt der Anlage dieser Seite waren noch viele Fragen ungeklärt und so kann sich der Stand dieser Information (16. Oktober 2018) immer wieder ändern.  
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Im Zweifelsfall raten wir euch ''keine'' Bilder mit personenbezogenen Daten im Salzburgwiki zu veröffentlichen:
Im Zweifelsfall raten wir euch ''keine'' Bilder mit personenbezogenen Daten im SALZBURGWIKI zu veröffentlichen:
* keine Bilder, auf denen Personen von vorne erkennbar sind;
* keine Bilder, auf denen Personen von vorne erkennbar sind;
* keine Bilder, auf denen Personen zwar nur von hinten zu sehen sind, aber aufgrund ihres besonderen Aussehens (Kleidung, Erscheinung, Begleitutensilien ...) erkennbar wären;  
* keine Bilder, auf denen Personen zwar nur von hinten zu sehen sind, aber aufgrund ihres besonderen Aussehens (Kleidung, Erscheinung, Begleitutensilien ...) erkennbar wären;  
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== Voraussetzungen für Veröffentlichung von personenbezogenen Bildern ==
== Voraussetzungen für Veröffentlichung von personenbezogenen Bildern ==
Vereinfacht dargestellt für Salzburgwiki-Fotografen dürfen personenbezogene Bilder nur dann hier veröffentlicht werden, wenn
Vereinfacht dargestellt für SALZBURGWIKI-Fotografen dürfen personenbezogene Bilder nur dann hier veröffentlicht werden, wenn
* alle auf dem Bild zu sehenden Personen ''vor'' dem Fotografieren um ihre Erlaubnis gefragt wurden
* alle auf dem Bild zu sehenden Personen ''vor'' dem Fotografieren um ihre Erlaubnis gefragt wurden
* der oder den Personen erklärt wurde, wofür die Bilder verwendet, wo sie veröffentlicht werden und
* der oder den Personen erklärt wurde, wofür die Bilder verwendet, wo sie veröffentlicht werden und
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=== Grauzone ===
=== Grauzone ===
Da die Vorschriften erst seit wenigen Monaten in Kraft sind, fehlen noch Urteile zu strittigen Punkten. Jedoch dürften aller Wahrscheinlichkeit folgende personenbezogenen Daten auch im Salzburgwiki veröffentlicht werden ohne Probleme für die Person, die sie veröffentlicht:
Da die Vorschriften erst seit wenigen Monaten in Kraft sind, fehlen noch Urteile zu strittigen Punkten. Jedoch dürften aller Wahrscheinlichkeit folgende personenbezogenen Daten auch im SALZBURGWIKI veröffentlicht werden ohne Probleme für die Person, die sie veröffentlicht:
* Für die Presse freigegebene Bilder von Veranstaltungen oder Pressebilder in Internet-Plattformen wie beispielsweise der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] oder des Presseportals der Stadtgemeinde Salzburg;
* Für die Presse freigegebene Bilder von Veranstaltungen oder Pressebilder in Internet-Plattformen wie beispielsweise der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] oder des Presseportals der Stadtgemeinde Salzburg;
* Selbst aufgenommene Gruppenbilder bei Pressekonferenzen;
* Selbst aufgenommene Gruppenbilder bei Pressekonferenzen;

Aktuelle Version vom 29. August 2024, 09:55 Uhr

Seit Mai 2018 gelten in Österreich die Datenschutz-Grundverordnung der EU und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, die Aufnahmen von personenbezogenen Daten regeln.

Einleitung

Hier geben wir euch eine kurze Übersicht, was ihr bei Bildern beachten müsst, auf denen Personen erkennbar sind.

Zum Zeitpunkt der Anlage dieser Seite waren noch viele Fragen ungeklärt und so kann sich der Stand dieser Information (16. Oktober 2018) immer wieder ändern.

Im Zweifelsfall raten wir euch keine Bilder mit personenbezogenen Daten im SALZBURGWIKI zu veröffentlichen:

  • keine Bilder, auf denen Personen von vorne erkennbar sind;
  • keine Bilder, auf denen Personen zwar nur von hinten zu sehen sind, aber aufgrund ihres besonderen Aussehens (Kleidung, Erscheinung, Begleitutensilien ...) erkennbar wären;
  • keine Bilder, auf denen Kinder unter 14 Jahren zu erkennen sind;
  • keine Bilder von Fahrzeugen, auf denen Kennzeichen lesbar, Personen erkennbar oder sonstige Besonderheiten sichtbar sind (z. B. Sonderlackierung, Aufschriften, Sondermodelle u. a.);

Voraussetzungen für Veröffentlichung von personenbezogenen Bildern

Vereinfacht dargestellt für SALZBURGWIKI-Fotografen dürfen personenbezogene Bilder nur dann hier veröffentlicht werden, wenn

  • alle auf dem Bild zu sehenden Personen vor dem Fotografieren um ihre Erlaubnis gefragt wurden
  • der oder den Personen erklärt wurde, wofür die Bilder verwendet, wo sie veröffentlicht werden und
  • die Person(en) über ihr Widerrufsrecht informiert wurde;
  • und bei Kindern unter 14 Jahren diese drei Punkte von einem Erziehungsberechtigten bestätigt wurden;

Vorzugsweise sollten diese Punkte schriftlich von der oder den Personen bestätigt werden.

Grauzone

Da die Vorschriften erst seit wenigen Monaten in Kraft sind, fehlen noch Urteile zu strittigen Punkten. Jedoch dürften aller Wahrscheinlichkeit folgende personenbezogenen Daten auch im SALZBURGWIKI veröffentlicht werden ohne Probleme für die Person, die sie veröffentlicht:

  • Für die Presse freigegebene Bilder von Veranstaltungen oder Pressebilder in Internet-Plattformen wie beispielsweise der Salzburger Landeskorrespondenz oder des Presseportals der Stadtgemeinde Salzburg;
  • Selbst aufgenommene Gruppenbilder bei Pressekonferenzen;
  • Allgemeine Bilder von Veranstaltungen, auf denen Personen nicht oder nicht deutlich erkennbar sind, weil das Hauptmotiv die Veranstaltung ist;

Allerdings zeigten erste strittige Aufnahmen, dass eine Einordnung durchaus problematisch sein kann. Eine Aufnahme einer Hochzeitsgesellschaft, die nicht direkt in die Kamera des Fotografen schaute, der das Bild veröffentlichte, wurde mangels fehlender Einverständniserklärungen aller abgebildeten Personen von einem fachkundigen Anwalt als Verstoß gegen die Bestimmungen gewertet. Hingegen darf ein Bild bleiben, dass einen Ausschnitt einer Demonstration mit deutlich erkennbaren Personen zeigt.

Weblinks