Amateurfunkverband Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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: März 1985: Neues Verbandsheim fertiggestellt. Mit der Errichtung eines Teleskopgittermastes neben dem neuen Verbandsheim des Salzburger Amateurfunkverbandes findet die Adaptierung des Gebäudes in der [[Leopoldskronstraße]] ihren Abschluss. In der neuen Unterkunft stehen acht Räume zur Verfügung: zwei Geräteabstellräume, ein Bibliotheks- und Büroraum, der Clubraum, die Funkwerkstätte, das Stationszimmer, der Sanitärraum sowie der Lehrsaal.
: März 1985: Neues Verbandsheim fertiggestellt. Mit der Errichtung eines Teleskopgittermastes neben dem neuen Verbandsheim des Salzburger Amateurfunkverbandes findet die Adaptierung des Gebäudes in der [[Leopoldskronstraße]] ihren Abschluss. In der neuen Unterkunft stehen acht Räume zur Verfügung: zwei Geräteabstellräume, ein Bibliotheks- und Büroraum, der Clubraum, die Funkwerkstätte, das Stationszimmer, der Sanitärraum sowie der Lehrsaal.
: 1. Jänner 1985  wurde der ''Maidenhead-Locator'' verbindlich eingeführt.  
: 1. Jänner 1985  wurde der ''Maidenhead-Locator'' verbindlich eingeführt.  
: 1989: Der ''Notfunkreferent des Landesverbandes OE2KWN'' übergibt im Beisein von ''OE2RY'' der zuständigen Stelle im Amt der Salzburger Landesregierung das ''Notfunkkonzept'' des Amateurfunkverbandes Salzburg. Angelehnt an das ''Konzept OE6 (Landeswarnzentrale)'' wird u.a. darin vorgeschlagen, eine Koordinationsstelle für alle im Katastrophenfall aktiven Frequenzen zu schaffen. Der Landesverband bietet dazu seine Mitarbeit an.  
: 1989: Der ''Notfunkreferent des Landesverbandes OE2KWN'' übergibt im Beisein von ''OE2RY'' der zuständigen Stelle im Amt der Salzburger Landesregierung das ''Notfunkkonzept'' des Amateurfunkverbandes Salzburg. Angelehnt an das ''Konzept OE6 (Landeswarnzentrale)'' wird u. a. darin vorgeschlagen, eine Koordinationsstelle für alle im Katastrophenfall aktiven Frequenzen zu schaffen. Der Landesverband bietet dazu seine Mitarbeit an.  
: [[27. Februar]] [[1995]]: Mit Bescheid 0/92-LWP-41/5-1995 wird dem Amateurfunkverband Salzburg die ''Führung des Landeswappens'' gemäß §2 Abs. 4. des Landeswappengesetzes 1989 bewilligt. In der Begründung des Bescheides wird auf die ''besonderen Leistungen im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes'' hingewiesen, insbesondere auch auf den Einsatz bei der ''Hilfsaktion für Rumänien''.
: [[27. Februar]] [[1995]]: Mit Bescheid 0/92-LWP-41/5-1995 wird dem Amateurfunkverband Salzburg die ''Führung des Landeswappens'' gemäß §2 Abs. 4. des Landeswappengesetzes 1989 bewilligt. In der Begründung des Bescheides wird auf die ''besonderen Leistungen im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes'' hingewiesen, insbesondere auch auf den Einsatz bei der ''Hilfsaktion für Rumänien''.
:OE2JZ Ing.OM Johann Zadra ist 80, Mitglied des Ö.V.S.V seit 1. Jänner 1934.
:OE2JZ Ing.OM Johann Zadra ist 80, Mitglied des Ö.V.S.V seit 1. Jänner 1934.