Residenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Fürsten oder | Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet. | ||
== Wortherkunft == | == Wortherkunft == | ||
Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen '' | Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''re-sideo'', übersetzt 'sich niederlassen, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz; | ||
== Begriff == | == Begriff == | ||
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet: | Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet: | ||
* Sitz eines regierenden Fürsten oder | * Sitz eines regierenden Fürsten oder giestlichen Würdenträgers. | ||
* | * Amtssitz eines Landes | ||
== Salzburg == | == Salzburg == | ||
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen: | In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen: | ||
* die [[Alte Residenz]] und | * die [[Alte Residenz]] und | ||
* die [[Neue Residenz]] | * die [[Neue Residenz]] (früher auch Residenz-Neugebäude). | ||
Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um [[ | Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600. | ||
* Das [[Erzbischöfliches Palais|erzbischöfliche Palais]] kann ebenfalls als Residenz verstanden werden. | |||
Daneben sind erwähnenswert: | Daneben sind erwähnenswert: | ||