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'''Vizebürgermeister''' ist nach der Salzburger Gemeindeordnung 1994<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 Salzburger Gemeindeordnung 1994] (kurz "GemO“)</ref> der erste, in Gemeinden mit mehr als 5&nbsp;000 Einwohnern auch der zweite [[Gemeinderat]] (§&nbsp;34 Abs&nbsp;3 GemO).
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'''Vizebürgermeister''' ist nach der Salzburger Gemeindeordnung 1994<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 Salzburger Gemeindeordnung 1994] (kurz "GemO")</ref> der erste, in Gemeinden mit mehr als 5&nbsp;000 Einwohnern auch der zweite [[Gemeinderat]] (§&nbsp;34 Abs&nbsp;3 GemO).
    
==Wahl==
 
==Wahl==