# Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
# Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
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Die unter 2. bis 9. angeführten Sonderschulen tragen unter Bedachtnahme auf den Lehrplan, nach dem sie geführt werden, die Bezeichnung "Volksschule“, "Hauptschule“, "Neue Mittelschule“ bzw. "Polytechnische Schule“, und zwar in den Fällen 2. bis 7. unter Beifügung der Art der Behinderung;
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Die unter 2. bis 9. angeführten Sonderschulen tragen unter Bedachtnahme auf den Lehrplan, nach dem sie geführt werden, die Bezeichnung "Volksschule", "Hauptschule", "Neue Mittelschule" bzw. "Polytechnische Schule", und zwar in den Fällen 2. bis 7. unter Beifügung der Art der Behinderung;