Der '''Bundesrat''' ist nach dem [[Nationalratsabgeordneter|Nationalrat]] die zweite, die "''Länder''kammer“ des österreichischen Parlaments.
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Der '''Bundesrat''' ist nach dem [[Nationalratsabgeordneter|Nationalrat]] die zweite, die "''Länder''kammer" des österreichischen Parlaments.
==Bundesrat und Landtag==
==Bundesrat und Landtag==
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==Mitgliederzahl==
==Mitgliederzahl==
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Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch "Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.
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Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch "Bundesräte" genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.
Auf das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr<br/>
Auf das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr<br/>