Bundesrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Bundesrat''' ist nach dem [[Nationalratsabgeordneter|Nationalrat]] die zweite, die "''Länder'' | Der '''Bundesrat''' ist nach dem [[Nationalratsabgeordneter|Nationalrat]] die zweite, die "''Länder''kammer" des österreichischen Parlaments. | ||
==Bundesrat und Landtag== | ==Bundesrat und Landtag== | ||
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==Mitgliederzahl== | ==Mitgliederzahl== | ||
Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch " | Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch "Bundesräte" genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt. | ||
Auf das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr<br/> | Auf das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr<br/> | ||