Urbaramt: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Urbarämtern des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] | In den Urbarämtern des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] wurde das jeweilige Urbarium, kurz Urbar, das Verzeichnis über Besitzrechte der Grundherren und Leistungen seiner Grunduntertanen, also das Grund-, Hypotheken- und Grundsteuerbuch, aufbewahrt und die Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen überwacht. Urbarämter, teils auch Kellenamt genannt ([[Stuhlfelden]]), unterstanden Urbarpröbsten. | ||
Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt]] gab, diesem nachgeordnet. | Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt]] gab, diesem nachgeordnet. | ||