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| | Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen. | | Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen. |
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| − | Dieses Recht machten sich die Bürger der Stad [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts. Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Uladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]], [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte. | + | Dieses Recht machten sich die Bürger der Stad [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts. |
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| | + | Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Uladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. |
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| | + | Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]], [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte. |
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| | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch sondern andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr [[1495]] und Kaiser Karl V. [[1530]] bestätigt. | | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch sondern andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr [[1495]] und Kaiser Karl V. [[1530]] bestätigt. |
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| | ===Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter=== | | ===Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter=== |
| | Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: | | Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: |
| − | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit [[1278]] im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] | + | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] |
| − | * Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]] über. | + | * Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die. [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]] über. |
| − | ** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof Johann Jakob seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen. | + | ** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen. |
| | ** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]]. | | ** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]]. |
| | ** Nach dessen Tode belehnte im Jahr [[1618]] Erzbischof [[Markus Sittikus von Hohenems]] den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu [[St. Gilgen|Wartenfels]] Thomas [[Perger von Emslieb]]. | | ** Nach dessen Tode belehnte im Jahr [[1618]] Erzbischof [[Markus Sittikus von Hohenems]] den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu [[St. Gilgen|Wartenfels]] Thomas [[Perger von Emslieb]]. |
| | ** Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1694]] das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons [[Dückher von Haßlau|Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl]]. | | ** Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1694]] das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons [[Dückher von Haßlau|Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl]]. |
| − | * Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rath und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb. | + | * Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb. |
| | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. | | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. |
| | ==Erbnaufergen== | | ==Erbnaufergen== |