Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom Mittelalter bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten [[Italien]]s. | + | Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten [[Italien]]s. |
| − | Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten | + | Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z.B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[OÖ|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]]. |
| − | Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, | + | Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z.B. |
* den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667), | * den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667), | ||
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Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | ||
| − | Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]]-1918 einen ''Reichs''rat, 1849-1918 ein ''Reichs''gesetzblatt. | + | Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt. |
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt. | Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt. | ||
Version vom 7. Mai 2011, 08:32 Uhr
Der Begriff Reich kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor.
Historische Reiche
Heiliges Römisches Reich
Das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)[1] bestand vom Mittelalter bis zum Jahr 1806 und umfasste vor allem Deutschland und angrenzende Gebiete, namentlich auch Österreich mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten Italiens.
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder Erzstift Salzburg, weiters z.B. Bayern, Tirol, Kärnten, Steiermark, Österreich (Ob und Unter der Enns), Böhmen und Mähren.
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z.B.
- den „Immerwährenden“ Reichstag zu Regensburg (ab 1667),
- Reichskammergericht und Reichshofrat,
- Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
- das Reichsheer (zu dem auch das Erzstift Salzburg im Fall eines Reichskriegs ein Kontingent stellen musste).
Deutsches Reich
Von 1871 bis 1945 bestand das Deutsche Reich, gegründet von den deutschen Staaten unter Führung Preußens und unter Ausschluss Österreichs.
Die Geschichte des Deutschen Reiches wird in drei Epochen gegliedert:
- 1871–1918: Deutschen Kaiserreich, auch „zweites deutsches Reich“
- 1919–1933: Weimarer Republik
- 1933–1945: Nationalsozialistische Diktatur: „Drittes Reich“, „Großdeutsches Reich“
Österreich
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von 1804 bis 1918 bestand, war von 1848 bis 1918 die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
Für diesen Staat, in den [nur] von 1849 bis 1867 Ungarn eingegliedert war, gab es 1848/49 einen Reichstag, 1861 - 1918 einen Reichsrat, 1849 - 1918 ein Reichsgesetzblatt.
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei Reichshälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis 1911 Reichsminister genannt.
Quellen
- Eigenartikel Karl Irresberger, gestützt auf die Wikipedia-Artikel
- „Reich“
- „Heiliges Römisches Reich“ (dessen Institutionen:)
- „Deutsches Reich“
- zur österreichischen Monarchie:
- ↑ Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. Nationis Germanicæ) setzte sich seit dem späten 15. Jahrhundert allmählich durch.