Reich: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Reich''' | {{Dieser Artikel|behandelt den Begriff '''Reich''' als territorialer Herrschaftsbereich, besonders in historischen Zusammenhängen. Der Begriff als eine Klassifikationskategorie der [[Glossar_Biologie|Biologie]], zB Tier''reich'', Pflanzen''reich'', ''Reich'' der Bakterien | ||
oder als ein Familienname, vgl. [[Walter Reich]], wird hier '''nicht''' erläutert}} | |||
Der Begriff '''Reich''' kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor. | |||
==Historische Reiche== | ==Historische Reiche== | ||
===Heiliges Römisches Reich=== | ===Heiliges Römisches Reich=== | ||
Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom Mittelalter bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten [[Italien]]s. | Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten [[Italien]]s. | ||
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten | Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z.B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[OÖ|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]]. | ||
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, | Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z.B. | ||
* den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667), | * den „Immerwährenden“ Reichstag zu [[Regensburg]] (ab 1667), | ||
* Reichskammergericht und Reichshofrat, | * Reichskammergericht und Reichshofrat, | ||
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* [[1919]]–[[1933]]: Weimarer Republik | * [[1919]]–[[1933]]: Weimarer Republik | ||
* [[1933]]–[[1945]]: [[Nationalsozialismus|Nationalsozialistische]] Diktatur: „Drittes Reich“, „Großdeutsches Reich“ | * [[1933]]–[[1945]]: [[Nationalsozialismus|Nationalsozialistische]] Diktatur: „Drittes Reich“, „Großdeutsches Reich“ | ||
===Österreich=== | ===Österreich=== | ||
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | ||
Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]]-1918 einen ''Reichs''rat, 1849-1918 ein ''Reichs''gesetzblatt. | Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt. | ||
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt. | Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt. | ||