Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt. | ||
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | ||
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Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind | Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind | ||
| + | * Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen | ||
| + | * Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen | ||
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| − | + | * [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at] | |
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Version vom 23. Mai 2022, 15:38 Uhr
Der Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der Salzburger Fondskrankenanstalten.
Beschreibung
Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt.
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten
- Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte
- Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen
- Mitwirkung an der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Wahrnehmung der der Gesundheitsplattform zukommenden Aufgaben
- Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen
- Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds
Organe des Fonds
Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016
- Die Geschäftsführung
- Die Gesundheitsplattform
- Die Landes-Zielsteuerungskommission
Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind
- Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen
- Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen